Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNG
1a. Nummerierungssysteme für die Anmeldungen
 

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TEIL A
KAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNGKAPITEL II EINREICHUNG VON ANMELDUNGEN UND EINGANGSPRÜFUNG
  1. Wo und wie können Anmeldungen eingereicht werden?1. Wo und wie können Anmeldungen eingereicht werden?     2. Zur Einreichung von Anmeldungen berechtigte Personen2. Zur Einreichung von Anmeldungen berechtigte Personen  
 

1a.

Nummerierungssysteme für die Anmeldungen

 


1a.1 Anmeldungen, die vor dem 1. Januar 2002 eingereicht wurden

1a.2 Anmeldungen, die am oder nach dem 1. Januar 2002 eingereicht wurden