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Ausnahmsweise können bestimmte Gebühren und Auslagen in der Informationsstelle München, nämlich für die Fertigung von Fotokopien durch EPA-Personal oder in Selbstbedienung im Rahmen der Akteneinsicht oder für den Erwerb von Patentinformationsprodukten, sonstigen Kopien aus Unterlagen und Veröffentlichungen des EPA, auch mit Kreditkarte bezahlt werden (Beschluss des Präsidenten des EPA vom 21. Januar 2002, ABl. 3/2002, 162).
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