Richtlinien für die Prüfung
TEIL A
KAPITEL X ZEICHNUNGEN
7. Ausführung der Zeichnungen
7.5 Zahlen, Buchstaben und Bezugszeichen
7.5.1 Bezugslinien
 

HOME

E  /  D   /  F

 

 
 
TEIL A
KAPITEL X ZEICHNUNGENKAPITEL X ZEICHNUNGEN
7. Ausführung der Zeichnungen7. Ausführung der Zeichnungen
7.5 Zahlen, Buchstaben und Bezugszeichen7.5 Zahlen, Buchstaben und Bezugszeichen
       7.5.2 Pfeile7.5.2 Pfeile  
 

7.5.1

Bezugslinien

 

Bezugslinien sind die Linien, die das Bezugszeichen mit dem betreffenden Teil verbinden. Diese Linien sollten gerade oder gekrümmt sein, aber immer so kurz wie möglich sein. Sie gehen von der unmittelbaren Nähe des Bezugszeichens aus und reichen zumindest bis zu dem betreffenden Teil.

 

Die Bezugslinien müssen wie die Linien der Zeichnung gezogen werden, d. h. in Übereinstimmung mit Regel 32 (2) a).

 

Regel 32 (2) a)