A. Allgemeiner Überblick
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Einleitung
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Verhältnis zu anderen Informationsquellen
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Verhältnis PCT - EPÜ
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Die Rolle des EPA in der internationalen Phase
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Euro-PCT-Anmeldung
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Die Rolle des EPA in der europäischen Phase
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Vertragsstaaten des PCT und des EPÜ
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Vertretung in der internationalen Phase
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B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt
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Wo kann eine internationale Anmeldung eingereicht werden?
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Wie und wo kann man beim EPA als Anmeldeamt einreichen?
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Unmittelbare Einreichung oder Einreichung auf dem Postweg
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Einreichung per Telefax
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Einreichung anderer Schriftstücke
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Empfangsbestätigung
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Elektronische Einreichung
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Online-Einreichung
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Einreichung auf Datenträgern
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PCT-EASY-Einreichung
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Teilanmeldungen
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Der PCT-Antrag
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Wer kann beim EPA als Anmeldeamt einreichen?
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Nennung des Erfinders
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Anwalt oder gemeinsamer Vertreter
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Bestellung eines Anwalts
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Verzicht
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Bestellung eines Anwalts für die europäische Phase vor dem EPA als Anmeldeamt
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Für welche Staaten können internationale Anmeldungen eingereicht werden?
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Ausnahme von der Bestimmung
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Erstreckung
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Prioritätserklärung
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Die Internationale Recherchenbehörde (ISA)
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Beim EPA als Anmeldeamt einzureichende Unterlagen
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Anmeldungen auf dem Gebiet der Biotechnologie
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Unterschrift
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Sprache der internationalen Anmeldung
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Gebühren
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Höhe der Gebühren
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Ermäßigungen
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Verspätete Zahlung von Gebühren
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C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT
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I. Allgemeines
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Zuständigkeit des EPA als ISA
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Bestimmung durch das Anmeldeamt
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Beschränkte Zuständigkeit
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Auswahl der ISA und Folgen der Auswahl
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Übersetzung
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Auf Niederländisch eingereichte Anmeldungen
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Partnerschaft zwischen der EPO, dem Spanischen Patent- und Markenamt (OEPM) und dem Schwedischen Patent-...
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Vertretung vor dem EPA als ISA
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Ermäßigung der Recherchengebühr
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Rückerstattung der Recherchengebühr
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II. Das Verfahren vor dem EPA als ISA
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Allgemeines
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Erstellung des ISR und des WO-ISA
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Der ISR
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Internationale Veröffentlichung
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Der WO-ISA
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Einsichtnahme in den WO-ISA
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Änderungen und informelle Stellungnahmen
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Internationaler vorläufiger Bericht zur Patentfähigkeit nach Kapitel I
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Wann führt das EPA keine (vollständige) Recherche durch?
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Geschäftsmethoden
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Komplexe Anmeldungen
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Teilrecherche
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Nucleotid- und Aminosäuresequenzen
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Mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung
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Nichtentrichtung der zusätzlichen Gebühr(en)
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Widerspruch
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Widerspruchsverfahren
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D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II...
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I. Allgemeines
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Ziel der internationalen vorläufigen Prüfung
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Zweckmäßigkeit des Verfahrens nach Kapitel II PCT
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Zuständigkeit des EPA als IPEA
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Bestimmung durch das Anmeldeamt
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Das EPA war ISA
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Wahlmöglichkeit des Anmelders
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Beschränkte Zuständigkeit
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Wer kann beim EPA einen Antrag auf internationale vorläufige Prüfung stellen?
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Wie und wo ist der Antrag auf internationale vorläufige Prüfung beim EPA einzureichen?
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Wann sollte der Antrag auf internationale vorläufige Prüfung beim EPA gestellt werden?
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Verlängerung der Frist für den Eintritt in die nationale Phase auf 30 Monate
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Übersetzung der internationalen Anmeldung
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In Niederländisch eingereichte Anmeldungen
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Sprache des Antrags
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Vertretung
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Welche Staaten können ausgewählt werden?
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Unterschrift
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Gebühren
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Gebührenermäßigungen
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Folgen unterbliebener oder verspäteter Gebührenzahlung
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Rückerstattung der Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung
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Mängel im Antrag und Möglichkeiten zu ihrer Behebung
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II. Das internationale vorläufige Prüfungsverfahren vor dem EPA als IPEA
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Der internationalen vorläufigen Prüfung zu Grunde zu legende Unterlagen - Änderungen
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Der weitere Ablauf des Verfahrens - erster schriftlicher Bescheid
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Erster Fall: Das EPA war ISA und hat keine Einwände erhoben
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Zweiter Fall: Das EPA war ISA und hat Einwände erhoben
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Dritter Fall: Das EPA war nicht ISA und erhebt als IPEA keine Einwände
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Vierter Fall: Das EPA war nicht ISA und erhebt als IPEA Einwände
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Frist für die Stellungnahme zum schriftlichen Bescheid
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Keine Durchführung der vorläufigen Prüfung
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Kontakte zwischen Anmelder und EPA während des Verfahrens
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Rationalisiertes Verfahren
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Nucleotid- und Aminosäuresequenzen
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Einheitlichkeit der Erfindung
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Was ist nach Erhalt des IPRP nach Kapitel II zu tun?
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Vertraulichkeit der internationalen vorläufigen Prüfung
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E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt (Kapitel I PCT) oder ausgewähltem Amt (Kapitel II...
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I. Allgemeines
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Wann ist das EPA Bestimmungsamt oder ausgewähltes Amt?
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Frist für den Eintritt in die europäische Phase
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Wann kann das EPA als Bestimmungsamt tätig werden?
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Wann kann das EPA als ausgewähltes Amt tätig werden?
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Wann muss der Anmelder über den Schutzumfang des europäischen Patents entscheiden?
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Wann muss die europäische Phase vor dem EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltem Amt eingeleitet...
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Vorgezogener Eintritt in die europäische Phase
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Beschleunigung des Verfahrens - das PACE-Programm
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II. Was muss der Anmelder tun, um die europäische Phase einzuleiten?
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Mindestanforderungen
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Höhe der in der europäischen Phase zu entrichtenden Gebühren
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Verfahrenssprache in der europäischen Phase
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Wie und wo sollte der Anmelder das Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt/ausgewähltem Amt einleiten...
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Vertretung - Besonderheiten für Anmelder, die weder Wohnsitz noch Sitz in einem EPÜ-Vertragsstaat haben...
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Bestellung eines Vertreters - Vollmacht
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Welche Fassung der Euro-PCT-Anmeldung wird dem Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt/ausgewähltem Amt zu...
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Änderung der Anmeldung im Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltem Amt
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Änderungen und Anspruchsgebühren
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Wann muss der Anmelder eine Übersetzung der Euro-PCT-Anmeldung einreichen (Formblatt 1200, Feld 7)?
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Welche Rechtsfolgen hat das Fehlen der Übersetzung?
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Umfang und Inhalt der Übersetzung
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Biologisches Material (Formblatt 1200, Feld 8)
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Nucleotid- und Aminosäuresequenzen (Formblatt 1200, Feld 9)
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Welche Gebühren muss der Anmelder an das EPA entrichten?
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Nationale Grundgebühr
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Versäumung der Zahlungsfrist für die nationale Grundgebühr
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Benennung und Bennennungsgebühren (Formblatt 1200, Feld 10)
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Zahlung der Benennungsgebühren
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Zahlungsfrist für die Benennungsgebühren
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Versäumung der Zahlungsfrist für die Benennungsgebühren
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Erstreckung und Erstreckungsgebühren (Formblatt 1200, Feld 11)
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Versäumung der Zahlungsfrist für die Erstreckungsgebühren
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Ergänzende europäische Recherche
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Keine Erstellung eines ergänzenden europäischen Recherchenberichts
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Erstellung eines ergänzenden europäischen Recherchenberichts
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Informationen zur ergänzenden europäischen Recherche
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Recherchengebühr für die ergänzende europäische Recherche
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Ermäßigung der Recherchengebühr
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Versäumung der Zahlungsfrist für die Recherchengebühr
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Anspruchsgebühren
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Versäumung der Zahlungsfrist für die Anspruchsgebühren
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Wie ist der Prüfungsantrag zu stellen (Formblatt 1200, Feld 4)?
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Wann ist der Prüfungsantrag zu stellen? Wann ist die Prüfungsgebühr zu entrichten?
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Ergebnis der ergänzenden Recherche und Erstattung der Prüfungsgebühr
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Ermäßigung der Prüfungsgebühr
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Ermäßigung, wenn der IPER vom EPA erstellt wurde
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Versäumung der Frist für die Einreichung des Prüfungsantrags und die Zahlung der Prüfungsgebühr
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Jahresgebühren
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III. Einreichung anderer Unterlagen
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Erfindernennung
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Nichterfüllung des Erfordernisses der Erfindernennung
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Ausstellungsbescheinigung
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Prioritätsangaben und Prioritätsunterlagen
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Einreichung einer Übersetzung oder einer entsprechenden Erklärung
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Nichterfüllung des Erfordernisses der Einreichung einer Übersetzung oder Erklärung
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IV. Nachprüfung einer in der internationalen Phase gescheiterten Euro-PCT-Anmeldung durch das EPA als...
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V. Mangelnde Einheitlichkeit
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VI. Veröffentlichung der Euro-PCT-Anmeldung durch das EPA
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VII. Teilanmeldungen
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ANHANG I Abkürzungsverzeichnis
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ANHANG II Die internationale und die europäische Phase einer PCT-Anmeldung
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ANHANG III Zeitschiene für internationale Anmeldungen
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ANHANG IV Annahmestellen des EPA (ABl. 2005, 44 ff.)
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ANHANG V Formblatt PCT/RO/101 - Antrag und Anmerkungen
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ANHANG VI Formblatt PCT/RO/101 - Blatt für die Gebührenberechnung und Anmerkungen
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ANHANG VII EPA Formblatt 1003 Vollmacht
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ANHANG VIII Formblatt PCT/IPEA/401 - Antrag und Anmerkungen
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ANHANG IX Formblatt PCT/IPEA/401 - Blatt für die Gebührenberechnung und Anmerkungen
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ANHANG X EPA-Formblatt 1200 - Eintritt in die europäische Phase und Merkblatt
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ANHANG XI EPA Formblatt 1010 - Zahlung von Gebühren und Auslagen
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