Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt (Kapitel I PCT) oder ausgewähltem Amt (Kapitel II... D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II PCT ANHANG I Abkürzungsverzeichnis
II. Was muss der Anmelder tun, um die europäische Phase einzuleiten? I. Allgemeines III. Einreichung anderer Unterlagen
Versäumung der Zahlungsfrist für die Recherchengebühr Ermäßigung der Recherchengebühr Anspruchsgebühren

Versäumung der Zahlungsfrist für die Recherchengebühr


240

Wird die Recherchengebühr nicht rechtzeitig entrichtet, gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Der Anmelder wird durch eine Mitteilung nach Regel 108 (3) EPÜ darüber unterrichtet. Der Rechtsverlust gilt als nicht eingetreten, wenn innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der vorgenannten Mitteilung die Recherchengebühr und eine Zuschlagsgebühr entrichtet werden.

Art. 157 (2) b) EPÜ

R. 108 (1), (3) EPÜ



241

Eine Wiedereinsetzung in die Frist zur Zahlung der Recherchengebühr ist nicht möglich (G 3/91).

Art. 122 (5) EPÜ

ABl. 1993, 8