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Der Weg zum europäischen Patent
A. Allgemeiner Überblick
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt
C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA)
D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA)
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltem Amt
Anhänge
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Höhe der Gebühren
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Die Höhe der Übermittlungs- und der internationalen Recherchengebühr wird vom EPA festgelegt und ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Gebührenverzeichnis des EPA, das im Amtsblatt veröffentlicht wird. Die Höhe der internationalen Anmeldegebühr wird von der WIPO festgelegt und ist dem Gebührenverzeichnis zu entnehmen, das im Anhang zur PCT-Ausführungsordnung erscheint und deren Bestandteil ist (PCT-Gebührenverzeichnis).
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R. 96.1 PCT
PCT-Gebührenverzeichnis
Art. 2 (2) und (18) GebO
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Die geltenden Gebührensätze werden im Amtsblatt des EPA, im PCT-Blatt und im "PCT-Newsletter" veröffentlicht (vgl. 2).
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An das EPA zu zahlende Gebühren sind in Euro zu entrichten. Der Tag, der als Tag des Eingangs einer Zahlung gilt, wird gemäß der Gebührenordnung des EPA (GebO) bestimmt.
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Art. 8 GebO
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