Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt (Kapitel I PCT) oder ausgewähltem Amt (Kapitel II... D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II PCT ANHANG I Abkürzungsverzeichnis
II. Was muss der Anmelder tun, um die europäische Phase einzuleiten? I. Allgemeines III. Einreichung anderer Unterlagen
Höhe der in der europäischen Phase zu entrichtenden Gebühren Mindestanforderungen Verfahrenssprache in der europäischen Phase

Höhe der in der europäischen Phase zu entrichtenden Gebühren


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Die Höhe aller nachstehend genannten Gebühren ist der jeweils geltenden Fassung der Gebührenordnung (GebO) und des Gebührenverzeichnisses des EPA zu entnehmen, das als Beilage zum Amtsblatt (ABl.) veröffentlicht wird und auf der Website des EPA eingesehen werden kann (http://www.european-patent-office.org/epo/fees1_d.htm).


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Alle bei Eintritt in die europäische Phase fälligen Gebühren sind an das EPA zu entrichten. Eine Liste der Bankkonten ist auf der Website des EPA zu finden (http://www.european-patent-office.org/epo/new/bank_euro.pdf).