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Der Weg zum europäischen Patent
A. Allgemeiner Überblick
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt
C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA)
D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA)
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltem Amt
Anhänge
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Höhe der in der europäischen Phase zu entrichtenden Gebühren
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Die Höhe aller nachstehend genannten Gebühren ist der jeweils geltenden Fassung der Gebührenordnung (GebO) und des Gebührenverzeichnisses des EPA zu entnehmen, das als Beilage zum Amtsblatt (ABl.) veröffentlicht wird und auf der Website des EPA eingesehen werden kann (http://www.european-patent-office.org/epo/fees1_d.htm).
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