Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt A. Allgemeiner Überblick C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT
Wer kann beim EPA als Anmeldeamt einreichen? Der PCT-Antrag Nennung des Erfinders

Wer kann beim EPA als Anmeldeamt einreichen?


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Jeder Staatsangehörige eines EPÜ-Vertragsstaats sowie jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in einem dieser Staaten kann eine internationale Anmeldung beim EPA als Anmeldeamt einreichen. Bei zwei oder mehr Anmeldern genügt es, wenn wenigstens einer von ihnen diese Voraussetzungen erfüllt.

Art. 9 PCT

R. 4.5, 18, 19.2 PCT
Art. 151 EPÜ
RL/EPA E-IX, 2