Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

D  /  E




 
Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II PCT
II. Das Verfahren vor dem EPA als ISA I. Allgemeines I. Allgemeines
Allgemeines Rückerstattung der Recherchengebühr Erstellung des ISR und des WO-ISA

Allgemeines


78

Die internationale Recherche dient der Ermittlung des "einschlägigen Stands der Technik". Nach der Definition des PCT ist unter dem Stand der Technik alles zu verstehen, was der Öffentlichkeit irgendwo in der Welt durch schriftliche Offenbarung zugänglich gemacht worden ist. Von einem einschlägigen Stand der Technik spricht man, wenn er dazu beiträgt festzustellen, ob die beanspruchte Erfindung neu ist und ob sie auf einer erfinderischen Leistung beruht. Diese Definition des Stands der Technik gilt ausschließlich für das internationale Verfahren. In der europäischen Phase wendet das EPA bei der Ermittlung des einschlägigen Stands der Technik die Kriterien des EPÜ an.

Art. 15, 27 (5) PCT

R. 33 PCT

ABl. 2003, 574
RL/EPA E-IX, 3