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Der Weg zum europäischen Patent
A. Allgemeiner Überblick
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt
C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA)
D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA)
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltem Amt
Anhänge
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Allgemeines
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Die internationale Recherche dient der Ermittlung des "einschlägigen Stands der Technik". Nach der Definition des PCT ist unter dem Stand der Technik alles zu verstehen, was der Öffentlichkeit irgendwo in der Welt durch schriftliche Offenbarung zugänglich gemacht worden ist. Von einem einschlägigen Stand der Technik spricht man, wenn er dazu beiträgt festzustellen, ob die beanspruchte Erfindung neu ist und ob sie auf einer erfinderischen Leistung beruht. Diese Definition des Stands der Technik gilt ausschließlich für das internationale Verfahren. In der europäischen Phase wendet das EPA bei der Ermittlung des einschlägigen Stands der Technik die Kriterien des EPÜ an.
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Art. 15, 27 (5) PCT
R. 33 PCT
ABl. 2003, 574
RL/EPA E-IX, 3
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