Internationaler vorläufiger Bericht zur Patentfähigkeit nach Kapitel I
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Wird kein Antrag auf internationale vorläufige Prüfung gestellt, wandelt das IB den WO-ISA in einen internationalen vorläufigen Bericht zur Patentfähigkeit (IPRP nach Kapitel I) um. Dieser wird den Bestimmungsämtern auf Anfrage nach Ablauf von 30 Monaten ab dem Prioritätsdatum übermittelt. Der Anmelder erhält sofort ein Exemplar. Zum Verfahren bei Einreichung eines Antrags auf internationale vorläufige Prüfung siehe 139 ff.
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R. 44bis, 93bis.1 PCT
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Wie der WO-ISA wird auch der IPRP nach Kapitel I zusammen mit den informellen Stellungnahmen nach Ablauf von 30 Monaten ab dem Prioritätsdatum vom IB zur öffentlichen Akteneinsicht freigegeben.
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R. 44ter, 94.1 b) PCT
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Anmeldern wird empfohlen, bei ihrer Entscheidung, ob sie eine internationale vorläufige Prüfung beantragen, die nachstehenden Informationen zu berücksichtigen (vgl. 139 ff.).
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