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Der Weg zum europäischen Patent
A. Allgemeiner Überblick
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt
C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA)
D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA)
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltem Amt
Anhänge
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Annahmestellen des EPA (ABl. 2005, 44 ff.)
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1.
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Die Annahmestellen des EPA in München, Den Haag und Berlin sind zu folgenden Zeiten zur Entgegennahme von Schriftstücken geöffnet:
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München
Annahmestellen Hauptgebäude und PschorrHöfe:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.45 Uhr
Freitag: 8.00 bis 15.30 Uhr
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D-80298 München
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Den Haag
Montag bis Freitag: 8.00 bis 18.00 Uhr
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Postbus 5818
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NL-2280 HV Rijswijk
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Berlin
Montag bis Donnerstag: 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag: 9.00 bis 12.00 Uhr
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D-10958 Berlin
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2.
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Bei den Annahmestellen des EPA in Berlin und München sind automatische Briefkästen eingerichtet, die zu jeder Zeit benutzt werden können.1
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3.
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Für die Übermittlung von Schriftstücken durch Telefax sind ausschließlich folgende Anschlüsse zu verwenden:
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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Dienststelle Wien des EPA (vgl. ABl. 1992, 183 und 1999, 634) keine Annahmestelle im Sinne von Artikel 75 (1) a) EPÜ ist (vgl. 15). Bei der Dienststelle Wien eingereichte Patentanmeldungen werden an eine der Annahmestellen weitergeleitet und erhalten erst den dortigen Eingangstag als Anmeldetag.
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4.
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Informationen zur Online-Einreichung von Unterlagen sind der epoline®-Website zu entnehmen: http://www.epoline.org.
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