Einleitung
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Dieser Teil des EPA-Leitfadens für Anmelder ("PCT-Leitfaden des EPA") soll den Einstieg in das Verfahren nach dem PCT erleichtern. Der Leitfaden ist eine Zusammenfassung und stellt schwerpunktmäßig die Besonderheiten des PCT-Verfahrens vor dem EPA dar. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht erhoben, doch soll versucht werden, im Folgenden alles zu behandeln, was zu beachten ist, wenn das EPA
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als Anmeldeamt,
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als Internationale Recherchenbehörde,
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als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde und/oder
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als Bestimmungsamt oder ausgewähltes Amt
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Die Übersicht in Anhang II veranschaulicht die verschiedenen Phasen (vgl. auch Anhang III).
Mit dem Inkrafttreten von Änderungen in der Ausführungsordnung zum PCT (PCT-Regeln) am 1. Januar 2004, mit denen das so genannte "System der erweiterten internationalen Recherche und internationalen vorläufigen Prüfung" (EISPE-System) eingeführt wurde, haben sich die Verfahren nach dem PCT grundlegend geändert. Dabei ist zu beachten, dass diese neuen Verfahren im Allgemeinen nur für internationale Anmeldungen gelten, die ab 1. Januar 2004 eingereicht werden. Sofern nicht anders angegeben, bezieht sich der PCT-Leitfaden des EPA ausschließlich auf die ab 1. Januar 2004 geltenden Verfahren. Wurde eine Anmeldung vor diesem Datum eingereicht, so gelten die im Folgenden dargestellten Verfahren nicht oder nur teilweise, und der Leser wird auf die vorherige Ausgabe dieses Leitfadens sowie weitere nachstehend genannte Veröffentlichungen verwiesen.
Stand der vorliegenden Ausgabe des PCT-Leitfadens des EPA ist der 1. Dezember 2005. Anmerkungen zum Leitfaden können an die Direktion 5.2.5 gerichtet werden, deren Postanschrift und E-Mail-Adresse am Ende dieses Leitfadens angegeben sind.
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