Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt (Kapitel I PCT) oder ausgewähltem Amt (Kapitel II... D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II PCT ANHANG I Abkürzungsverzeichnis
II. Was muss der Anmelder tun, um die europäische Phase einzuleiten? I. Allgemeines III. Einreichung anderer Unterlagen
Zahlungsfrist für die Benennungsgebühren Zahlung der Benennungsgebühren Versäumung der Zahlungsfrist für die Benennungsgebühren

Zahlungsfrist für die Benennungsgebühren


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Die Benennungsgebühren sind innerhalb von 31 Monaten nach dem Anmeldedatum bzw., wenn eine Priorität in Anspruch genommen wurde, nach dem frühesten Prioritätsdatum oder innerhalb von 6 Monaten nach der Veröffentlichung des ISR zu entrichten, je nachdem welche Frist später abläuft. Außer bei einer verspäteten Veröffentlichung des ISR sind sie also in der Regel bei Eintritt in die europäische Phase fällig, d. h. innerhalb der 31-Monatsfrist.