Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt A. Allgemeiner Überblick C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT
Ermäßigungen Höhe der Gebühren Verspätete Zahlung von Gebühren

Ermäßigungen


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Die internationale Anmeldegebühr ermäßigt sich um 75 %, wenn die internationale Anmeldung von einem Anmelder eingereicht wird, der:

PCT-Gebührenverzeichnis

PCT-Leitfaden der WIPO, 202



a)

eine natürliche Person und Staatsangehöriger eines Staates ist und seinen Wohnsitz in einem Staat hat, dessen nationales Pro-Kopf- Einkommen unter 3 000 US-Dollar liegt, oder


b)

unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche Person handelt, Staatsangehöriger eines Staates ist und seinen Wohnsitz oder Sitz in einem Staat hat, der von den Vereinten Nationen als eines der am wenigsten entwickelten Länder eingestuft wird.


Bei mehreren Anmeldern muss jeder die in Absatz a oder b genannten Kriterien erfüllen (vgl. auch Nr. 4 des PCT-Gebührenverzeichnisses im Anhang zur PCT-Ausführungsordnung). Eine Liste der Staaten, die unter die Kriterien in Absatz a und b fallen, wird im PCT-Newsletter veröffentlicht.


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Weitere Ermäßigungen werden in Abhängigkeit von der Einreichungsform gewährt. Dabei gelten für die internationale Anmeldegebühr unterschiedliche Ermäßigungssätze, je nachdem, ob die Anmeldung

PCT-Leitfaden der WIPO, 202A



·

auf Papier zusammen mit einer Kopie in elektronischer Form (PCT-EASY-Einreichung, vgl. 24),


·

in elektronischer Form im PDF-Format oder


·

in elektronischer Form im XML-Format (vgl. 22 f.)


eingereicht wird.


Zur Ermäßigung und Rückerstattung der Recherchengebühr siehe 75 ff.


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Dem Formblatt für den PCT-Antrag liegt ein Blatt zur Berechnung der vorgeschriebenen Gebühren bei. Die Anmelder werden gebeten, dieses Blatt für die Gebührenberechnung zu verwenden.