Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt (Kapitel I PCT) oder ausgewähltem Amt (Kapitel II... D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II PCT ANHANG I Abkürzungsverzeichnis
III. Einreichung anderer Unterlagen II. Was muss der Anmelder tun, um die europäische Phase einzuleiten? IV. Nachprüfung einer in der internationalen Phase gescheiterten Euro-PCT-Anmeldung durch das EPA als Bestimmungsamt

III.

Einreichung anderer Unterlagen


 

Erfindernennung

Nichterfüllung des Erfordernisses der Erfindernennung

Ausstellungsbescheinigung

Prioritätsangaben und Prioritätsunterlagen

Einreichung einer Übersetzung oder einer entsprechenden Erklärung

Nichterfüllung des Erfordernisses der Einreichung einer Übersetzung oder Erklärung