Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt (Kapitel I PCT) oder ausgewähltem Amt (Kapitel II... D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II PCT ANHANG I Abkürzungsverzeichnis
I. Allgemeines II. Das internationale vorläufige Prüfungsverfahren vor dem EPA als IPEA II. Was muss der Anmelder tun, um die europäische Phase einzuleiten?
Beschleunigung des Verfahrens - das PACE-Programm Vorgezogener Eintritt in die europäische Phase Mindestanforderungen

Beschleunigung des Verfahrens - das PACE-Programm


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Zusätzlich zur Möglichkeit des vorzeitigen Eintritts in die europäische Phase möchte der Anmelder vielleicht auch die anschließende Bearbeitung seiner Anmeldung beschleunigen. Dazu muss er bei Eintritt in die europäische Phase oder danach einen Antrag im Rahmen des PACE-Programms stellen. Die beschleunigte Bearbeitung betrifft die Formalprüfung, die Erstellung des ergänzenden europäischen Recherchenberichts, wo ein solcher erforderlich ist (vgl. 229 ff.), und die Sachprüfung.

ABl. 2001, 459