Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt (Kapitel I PCT) oder ausgewähltem Amt (Kapitel II... D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II PCT ANHANG I Abkürzungsverzeichnis
II. Was muss der Anmelder tun, um die europäische Phase einzuleiten? I. Allgemeines III. Einreichung anderer Unterlagen
Informationen zur ergänzenden europäischen Recherche Erstellung eines ergänzenden europäischen Recherchenberichts Recherchengebühr für die ergänzende europäische Recherche

Informationen zur ergänzenden europäischen Recherche


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Das Datum der Fertigstellung des ergänzenden europäischen Recherchenberichts wird im Europäischen Patentblatt bekannt gemacht. Der Recherchenbericht selbst wird nicht veröffentlicht, kann aber über die Akteneinsicht eingesehen werden. Kommt das EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltes Amt bei der ergänzenden Recherche jedoch zu dem Ergebnis, dass keine Recherche oder nur eine Teilrecherche durchgeführt werden kann, wird es je nach Fall entweder eine Erklärung abgeben, dass keine Recherche möglich ist, oder einen teilweisen ergänzenden europäischen Recherchenbericht erstellen.

R. 45 EPÜ