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Das Datum der Fertigstellung des ergänzenden europäischen Recherchenberichts wird im Europäischen Patentblatt bekannt gemacht. Der Recherchenbericht selbst wird nicht veröffentlicht, kann aber über die Akteneinsicht eingesehen werden. Kommt das EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltes Amt bei der ergänzenden Recherche jedoch zu dem Ergebnis, dass keine Recherche oder nur eine Teilrecherche durchgeführt werden kann, wird es je nach Fall entweder eine Erklärung abgeben, dass keine Recherche möglich ist, oder einen teilweisen ergänzenden europäischen Recherchenbericht erstellen.
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