Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II PCT
I. Allgemeines   II. Das Verfahren vor dem EPA als ISA
Partnerschaft zwischen der EPO, dem Spanischen Patent- und Markenamt (OEPM) und dem Schwedischen Patent-... Auf Niederländisch eingereichte Anmeldungen Vertretung vor dem EPA als ISA

Partnerschaft zwischen der EPO, dem Spanischen Patent- und Markenamt (OEPM) und dem Schwedischen Patent- und Registrieramt (PRV) für die Durchführung internationaler Recherchen


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Das EPA, das OEPM und das PRV haben zur Ausführung der Aufgaben, die ihnen als ISA nach Artikel 16 (3) a) PCT und Abschnitt III Absatz 1 und 2 des Zentralisierungsprotokolls obliegen, eine Partnerschaft gebildet. Im Rahmen dieser Partnerschaft haben die drei Ämter ein gemeinsames Verzeichnis für alle Gebühren und sonstigen Kosten erstellt, zu deren Erhebung sie in ihrer Funktion als ISA berechtigt sind und deren Höhe in der Gebührenordnung des EPA festgelegt ist.

ABl. 1999, 66,
zweiter Absatz und 431, letzter Absatz