Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

D  /  E




 
Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt A. Allgemeiner Überblick C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT
Beim EPA als Anmeldeamt einzureichende Unterlagen Die Internationale Recherchenbehörde (ISA) Anmeldungen auf dem Gebiet der Biotechnologie

Beim EPA als Anmeldeamt einzureichende Unterlagen


45

Bis auf Weiteres sind alle Unterlagen, aus denen sich eine internationale Anmeldung zusammensetzt, d. h. Antrag, Beschreibung, Ansprüche, Zusammenfassung und Zeichnungen, in drei Stücken beim EPA als Anmeldeamt einzureichen (Feld Nr. IX des PCT-Antragsformblatts). Die anderen in Regel 3.3 a) ii) PCT genannten und auf der rechten Seite in Feld Nr. IX des PCT-Antragsformblatts aufgeführten Unterlagen brauchen nach der üblichen Praxis nur in einfacher Ausfertigung beim EPA eingereicht zu werden.

Art. 3 (2), 4 - 7 PCT R. 3.3, 4 - 8, 11.1 b) PCT
PCT-Leitfaden der WIPO, 51, 193 - 194
R. 104 EPÜ
RL/EPA E-IX, 2