Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II... C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt (Kapitel I PCT) oder ausgewähltem Amt (Kapitel II PCT)
I. Allgemeines II. Das Verfahren vor dem EPA als ISA II. Das internationale vorläufige Prüfungsverfahren vor dem EPA als IPEA
Verlängerung der Frist für den Eintritt in die nationale Phase auf 30 Monate Wann sollte der Antrag auf internationale vorläufige Prüfung beim EPA gestellt werden? Übersetzung der internationalen Anmeldung

Verlängerung der Frist für den Eintritt in die nationale Phase auf 30 Monate


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Die meisten Vertragsstaaten wenden Artikel 22 PCT in der mit Wirkung vom 1. Januar 2004 geänderten Fassung an. Für diese Staaten beträgt die Frist für den Eintritt in die nationale/regionale Phase unabhängig davon, ob der Anmelder den Antrag innerhalb von 19 Monaten ab dem (frühesten) Prioritätsdatum gestellt hat, 30 bzw. 31 Monate.

Art. 22, 39 PCT



Für den Eintritt in die europäische Phase gilt ab 2. Januar 2002 in jedem Fall eine Frist von 31 Monaten ab dem Prioritätsdatum (vgl. 157).

R. 107 (1) EPÜ



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Im Falle einiger Bestimmungsämter muss der Antrag allerdings weiterhin innerhalb von 19 Monaten ab dem (frühesten) Prioritätsdatum bei der zuständigen IPEA eingehen, damit das Recht auf eine Verlängerung der Frist für den Eintritt in die nationale Phase auf 30 bzw. 31 Monate ab dem Prioritätsdatum gewahrt bleibt. Eine aktuelle Liste der Vertragsstaaten, für die noch die 20/21-Monatsfrist gilt, wenn innerhalb von 19 Monaten kein Antrag eingereicht wird, ist auf der WIPO-Website verfügbar (vgl. 2). Am 1. Dezember 2005 waren das folgende Staaten: Schweiz (CH), Luxemburg (LU), Schweden (SE), Vereinigte Republik Tansania (TZ) und Uganda (UG). Bei einer regionalen Bestimmung dieser Staaten gilt hingegen die 30/31-Monatsfrist nach Artikel 22 PCT in der geänderten Fassung.


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In diesen Staaten, die eine Verlängerung der Frist für den Eintritt in die nationale Phase auf 30 bzw. 31 Monate nur gewähren, wenn der Antrag innerhalb von 19 Monaten ab dem (frühesten) Prioritätsdatum eingereicht wird, muss der Anmelder diese 19-Monatsfrist auch dann einhalten, wenn der ISR und der WO-ISA noch nicht vorliegen. Mit anderen Worten hat eine Verzögerung bei der internationalen Recherche keine Auswirkung auf die 19-Monatsfrist, da diese ausschließlich auf der Grundlage des Prioritätsdatums berechnet wird.

PCT-Leitfaden der WIPO, 376



Für Staaten, die Artikel 22 (1) PCT in der alten Fassung anwenden, gilt ein Antrag der nach Ablauf der Frist von 19-Monaten ab dem Prioritätsdatum eingeht, dennoch als wirksam gestellt, wenn er noch innerhalb von


·

3 Monaten ab dem Tag, an dem die ISA dem Anmelder den ISR und den schriftlichen Bescheid (WO-ISA) übermittelt hat, oder


·

22 Monaten ab dem (frühesten) Prioritätsdatum


eingereicht wird. Er bewirkt jedoch nicht, dass sich der Beginn der nationalen Phase für die betreffenden Staaten auf 30 bzw. 31 Monate verlängert (vgl. 118).