Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt A. Allgemeiner Überblick C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT
Einreichung anderer Schriftstücke Einreichung per Telefax Empfangsbestätigung

Einreichung anderer Schriftstücke


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Nach Einreichung einer internationalen Anmeldung können andere Schriftstücke in allen Verfahren vor dem EPA bei den Annahmestellen des EPA unmittelbar, auf dem Postweg oder - mit Ausnahme von Vollmachten und Prioritätsbelegen - per Telefax eingereicht werden.

ABl. 2005, 41, 44



Bei Verlust oder Verzögerung akzeptiert das EPA den Beweis für die Aufgabe eines Schriftstücks nur, wenn es durch die Post oder einen der folgenden Übermittlungsdienste befördert wurde: Chronopost, Deutsche Post Express, DHL, Federal Express, LTA, TNT, SkyNet oder UPS.

R. 82.1 d), e) PCT

ABl. 2003, 283