Rationalisiertes Verfahren
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Für ab 1. Januar 2004 eingereichte Anmeldungen wurde das rationalisierte Verfahren für die internationale vorläufige Prüfung eingestellt. Die Beantragung einer "eingehenden Prüfung" wird damit hinfällig. Da für diese Anmeldungen also kein "rationalisierter IPER" erstellt wird, entfällt auch die Erstattung von zwei Dritteln der Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung.
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ABl. 2001, 539
ABl. 2004, 305
Art. 10d GebO
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Das rationalisierte Verfahren behält jedoch seine Gültigkeit für internationale Anmeldungen, die vor dem 1. Januar 2004 eingereicht wurden (vgl. 136). Informationen zu diesem Verfahren sind der alten Ausgabe dieses Leitfadens zu entnehmen.
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