Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II... C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt (Kapitel I PCT) oder ausgewähltem Amt (Kapitel II PCT)
II. Das internationale vorläufige Prüfungsverfahren vor dem EPA als IPEA I. Allgemeines I. Allgemeines
Rationalisiertes Verfahren Kontakte zwischen Anmelder und EPA während des Verfahrens Nucleotid- und Aminosäuresequenzen

Rationalisiertes Verfahren


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Für ab 1. Januar 2004 eingereichte Anmeldungen wurde das rationalisierte Verfahren für die internationale vorläufige Prüfung eingestellt. Die Beantragung einer "eingehenden Prüfung" wird damit hinfällig. Da für diese Anmeldungen also kein "rationalisierter IPER" erstellt wird, entfällt auch die Erstattung von zwei Dritteln der Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung.

ABl. 2001, 539

ABl. 2004, 305

Art. 10d GebO



Das rationalisierte Verfahren behält jedoch seine Gültigkeit für internationale Anmeldungen, die vor dem 1. Januar 2004 eingereicht wurden (vgl. 136). Informationen zu diesem Verfahren sind der alten Ausgabe dieses Leitfadens zu entnehmen.