Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II... C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt (Kapitel I PCT) oder ausgewähltem Amt (Kapitel II PCT)
II. Das internationale vorläufige Prüfungsverfahren vor dem EPA als IPEA I. Allgemeines I. Allgemeines
Nucleotid- und Aminosäuresequenzen Rationalisiertes Verfahren Einheitlichkeit der Erfindung

Nucleotid- und Aminosäuresequenzen


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Am 1. April 2005 trat die geänderte Regel 13ter PCT in Kraft. Sie gilt für ab diesem Datum eingereichte internationale Anmeldungen sowie für internationale Anmeldungen, in Zusammenhang mit denen ab 1. April 2005 ein Antrag gestellt wird, unabhängig vom Anmeldedatum dieser Anmeldungen. Das vom EPA als ISA angewandte Verfahren gilt auch, wenn das EPA als IPEA fungiert (vgl. 93 f.).

R. 13ter.2 PCT