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Besonders hingewiesen wird auf das Gebiet der Geschäftsmethoden (vgl. 67). Das EPA als ISA führt keine internationale Recherche für eine Anmeldung durch, wenn und soweit der Anmeldungsgegenstand lediglich eine Geschäftsmethode betrifft und keinerlei offensichtlichen technischen Charakter aufweist. Außerdem wird zu Ansprüchen, die lediglich allgemein bekannte Merkmale zur technischen Umsetzung solcher Methoden anführen, keine Recherche durchgeführt, wenn der Recherchenprüfer keine technische Aufgabe feststellen kann, deren Lösung eventuell eine erfinderische Tätigkeit beinhalten würde. In solchen Fällen ist es nicht möglich, eine sinnvolle Recherche zum Stand der Technik durchzuführen.
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