Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II PCT
II. Das Verfahren vor dem EPA als ISA I. Allgemeines I. Allgemeines
Geschäftsmethoden Wann führt das EPA keine (vollständige) Recherche durch? Komplexe Anmeldungen

Geschäftsmethoden


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Besonders hingewiesen wird auf das Gebiet der Geschäftsmethoden (vgl. 67). Das EPA als ISA führt keine internationale Recherche für eine Anmeldung durch, wenn und soweit der Anmeldungsgegenstand lediglich eine Geschäftsmethode betrifft und keinerlei offensichtlichen technischen Charakter aufweist. Außerdem wird zu Ansprüchen, die lediglich allgemein bekannte Merkmale zur technischen Umsetzung solcher Methoden anführen, keine Recherche durchgeführt, wenn der Recherchenprüfer keine technische Aufgabe feststellen kann, deren Lösung eventuell eine erfinderische Tätigkeit beinhalten würde. In solchen Fällen ist es nicht möglich, eine sinnvolle Recherche zum Stand der Technik durchzuführen.

R. 39.1 iii) PCT

ABl. 2002, 260