Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

D  /  E




 
Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt A. Allgemeiner Überblick C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT
Gebühren Sprache der internationalen Anmeldung Höhe der Gebühren

Gebühren


55

Für eine internationale Anmeldung sind folgende Gebühren direkt an das EPA als Anmeldeamt zu entrichten:

Art. 3 (4) iv) PCT

R. 14 - 16 PCT
PCT-Leitfaden der WIPO, 197 ff.
Art. 152 (3) EPÜ



·

die Übermittlungsgebühr,


·

die internationale Anmeldegebühr und


·

die internationale Recherchengebühr.


56

Die Übermittlungsgebühr, die internationale Anmeldegebühr und die Recherchengebühr sind innerhalb eines Monats nach Eingang der internationalen Anmeldung zu zahlen. Enthält die internationale Anmeldung mehr als 30 Blätter, so erhöht sich die internationale Anmeldegebühr um eine Pauschalgebühr für jedes über 30 Blätter hinausgehende Blatt. Diese zusätzliche Gebühr ist Teil der internationalen Anmeldegebühr.

R. 14.1, 15.4, 16.1 f) PCT