|
D
/
E
Der Weg zum europäischen Patent
A. Allgemeiner Überblick
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt
C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA)
D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA)
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltem Amt
Anhänge
 |
|
Gebühren
 |
·
|
die Übermittlungsgebühr,
|
 |
·
|
die internationale Anmeldegebühr und
|
 |
·
|
die internationale Recherchengebühr.
|
|
56
|
Die Übermittlungsgebühr, die internationale Anmeldegebühr und die Recherchengebühr sind innerhalb eines Monats nach Eingang der internationalen Anmeldung zu zahlen. Enthält die internationale Anmeldung mehr als 30 Blätter, so erhöht sich die internationale Anmeldegebühr um eine Pauschalgebühr für jedes über 30 Blätter hinausgehende Blatt. Diese zusätzliche Gebühr ist Teil der internationalen Anmeldegebühr.
|
|
R. 14.1, 15.4, 16.1 f) PCT
 |
|
|
|
 | |