Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt A. Allgemeiner Überblick C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT
Die Internationale Recherchenbehörde (ISA) Prioritätserklärung Beim EPA als Anmeldeamt einzureichende Unterlagen

Die Internationale Recherchenbehörde (ISA)


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Wird eine internationale Anmeldung beim EPA als Anmeldeamt eingereicht, ist das EPA die allein zuständige ISA. Eine Eintragung in Feld Nr. VII des Formblatts für den PCT-Antrag erübrigt sich daher.

Art. 16 PCT

R. 4.1 b) iv), 4.14bis PCT



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Ist der Anmelder der Ansicht, dass das EPA sich ganz oder teilweise auf eine oder mehrere frühere EPA-Recherchen zu einer Anmeldung stützen kann, deren Prioritäten er für die aktuelle Anmeldung beansprucht, sollte er in Feld Nr. VII des PCT-Antrags entsprechende Angaben machen (vgl. 41). Dabei ist zu beachten, dass eine Gebührenrückerstattung nur dann möglich ist, wenn die Priorität der früheren Anmeldung in Feld Nr. VI des Formblatts für den PCT-Antrag beansprucht wurde (vgl. 76 ff.).

R. 41 PCT