|
D
/
E
Der Weg zum europäischen Patent
A. Allgemeiner Überblick
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt
C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA)
D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA)
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltem Amt
Anhänge
 |
|
Die Rolle des EPA in der europäischen Phase
|
6
|
Ist eine Anmeldung in die nationale Phase vor dem EPA eingetreten, spricht man von der europäischen Phase.
|
|
Art. 11 (3) PCT
Art. 150 (3) EPÜ
PCT-Leitfaden der WIPO, 44
 |
|
Die Frist für den Eintritt in die europäische Phase beträgt 31 Monate ab dem Anmeldedatum oder, wenn eine Priorität in Anspruch genommen wurde, ab dem frühesten Prioritätsdatum (vgl. 157). In mehreren EPÜ-Vertragsstaaten beträgt diese Frist nur 30 Monate. Wenn in einem solchen Staat die geltende Frist für den Eintritt in die nationale Phase versäumt wurde, ist es also immer noch möglich, über ein europäisches Patent Patentschutz in diesem Staat zu erlangen. Die Website der WIPO enthält eine aktuelle Übersicht der in jedem PCT-Vertragsstaat geltenden Fristen für den Eintritt in die nationale Phase.
|
|
Tritt eine internationale Anmeldung in die europäische Phase ein, so ist das EPA:
|
Art. 153 und
156 EPÜ
 |
 |
·
|
Bestimmungsamt, wenn die internationale Anmeldung nur nach dem Verfahren gemäß Kapitel I PCT bearbeitet wurde (vgl. 156 ff.);
|
 |
·
|
ausgewähltes Amt, wenn die internationale Anmeldung auch nach dem Verfahren gemäß Kapitel II PCT bearbeitet wurde (vgl. 101 ff. und 156 ff.).
|
|
|
|
 | |