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E
Der Weg zum europäischen Patent
A. Allgemeiner Überblick
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt
C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA)
D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA)
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltem Amt
Anhänge
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Umfang und Inhalt der Übersetzung
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die Beschreibung,
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die Ansprüche in der ursprünglich eingereichten Fassung,
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etwaige Textbestandteile der Zeichnungen und
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die Zusammenfassung.
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im Verfahren vor dem IB vorgenommene Änderungen der Ansprüche (vgl. 83) und die Erklärung nach Artikel 19 PCT, in der die Änderungen erläutert und ihre Auswirkungen auf die Beschreibung und die Zeichnungen dargelegt sind, jedoch nur wenn der Anmelder sie dem weiteren Verfahren zu Grunde legen will,
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veröffentlichte Berichtigungsanträge,
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gesondert eingereichte Angaben zu hinterlegtem biologischem Material (vgl. auch Formblatt 1200, Feld 8).
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204
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Wenn das EPA als ausgewähltes Amt tätig ist, ist zusätzlich eine Übersetzung der Anlagen des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts (IPRP nach Kapitel II) vorzulegen, und zwar in jedem Fall, selbst wenn der Anmelder diese nicht dem weiteren Verfahren zu Grunde legen will.
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Art. 36 (3) b), 39 (2) PCT
R. 74 PCT
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205
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Wenn die vor dem IB nach Artikel 19 PCT vorgenommenen Änderungen der Patentansprüche dem weiteren Verfahren zu Grunde gelegt werden sollen, dem internationalen vorläufigen Prüfungsbericht aber nicht als Anlage beigefügt sind, muss der Anmelder auch diese sowie die Erklärung, mit der die Änderungen erläutert werden, in Übersetzung einreichen.
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Art. 39 (2) PCT
R. 49.5 c-bis) PCT
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Wird die Übersetzung aller Anlagen des internationalen vorläufigen Prüfungsberichts nicht rechtzeitig eingereicht, so wird der Anmelder aufgefordert, die fehlende Übersetzung innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Folgt er dieser Aufforderung nicht, so gilt die Euro-PCT-Anmeldung als zurückgenommen. Alle Änderungen nach Artikel 19 PCT, die nicht in Übersetzung eingereicht werden, bleiben im weiteren Verfahren unberücksichtigt.
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