Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

D  /  E




 
Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II PCT
II. Das Verfahren vor dem EPA als ISA I. Allgemeines I. Allgemeines
Wann führt das EPA keine (vollständige) Recherche durch? Internationaler vorläufiger Bericht zur Patentfähigkeit nach Kapitel I Geschäftsmethoden

Wann führt das EPA keine (vollständige) Recherche durch?


88

Es gibt verschiedene Gründe, aus denen das EPA als ISA es ablehnen oder außer Stande sein kann, eine (vollständige) internationale Recherche durchzuführen. Solche Gründe können z. B. der Anmeldungsgegenstand, ein Verstoß gegen die Erfordernisse für Beschreibung, Ansprüche oder Zeichnungen (vgl. 91), ein fehlendes Sequenzprotokoll (vgl. 94) oder die mangelnde Einheitlichkeit der Erfindung (vgl. 95 ff.) sein.


Wird überhaupt keine Recherche durchgeführt, verfasst das EPA als ISA anstelle des ISR eine Erklärung, dass kein Recherchenbericht erstellt werden kann, und begründet darin und im WO-ISA seine Entscheidung.


89

Das EPA ist nicht verpflichtet, eine internationale Recherche durchzuführen und einen ISR zu erstellen, wenn sich die Anmeldung auf Gegenstände bezieht, die nicht als Erfindung oder gewerblich anwendbare Erfindung gelten oder nach den Vorschriften des EPÜ von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sind. Bei der Entscheidung, keine internationale Recherche durchzuführen, wird derselbe Maßstab angelegt wie beim europäischen Verfahren (vgl. EPA-Leitfaden, 1. Teil, 29 ff.). Als ISA übt das EPA also das ihm durch Regel 39.1 PCT eingeräumte Ermessen, zu bestimmten Anmeldungsgegenständen keine Recherche durchzuführen, nur dann aus, wenn diese Gegenstände auch nach dem EPÜ nicht recherchiert würden.

Art. 17 (2) a) i) PCT

R. 39.1 PCT
PCT-Leitfaden der WIPO, 279, 280
Vereinbarung EPO -WIPO, Art. 4 und Anhang B

RL/EPA B-VIII, 1 - 3

ABl. 2002, 260

ABl. 2001, 601