Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt A. Allgemeiner Überblick C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT

B.

Das EPA als PCT-Anmeldeamt


 

Wo kann eine internationale Anmeldung eingereicht werden?

Wie und wo kann man beim EPA als Anmeldeamt einreichen?

Unmittelbare Einreichung oder Einreichung auf dem Postweg

Einreichung per Telefax

Einreichung anderer Schriftstücke

Empfangsbestätigung

Elektronische Einreichung

Online-Einreichung

Einreichung auf Datenträgern

PCT-EASY-Einreichung

Teilanmeldungen

Der PCT-Antrag

Wer kann beim EPA als Anmeldeamt einreichen?

Nennung des Erfinders

Anwalt oder gemeinsamer Vertreter

Bestellung eines Anwalts

Verzicht

Bestellung eines Anwalts für die europäische Phase vor dem EPA als Anmeldeamt

Für welche Staaten können internationale Anmeldungen eingereicht werden?

Ausnahme von der Bestimmung

Erstreckung

Prioritätserklärung

Die Internationale Recherchenbehörde (ISA)

Beim EPA als Anmeldeamt einzureichende Unterlagen

Anmeldungen auf dem Gebiet der Biotechnologie

Unterschrift

Sprache der internationalen Anmeldung

Gebühren

Höhe der Gebühren

Ermäßigungen

Verspätete Zahlung von Gebühren