Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt (Kapitel I PCT) oder ausgewähltem Amt (Kapitel II... D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II PCT ANHANG I Abkürzungsverzeichnis
II. Was muss der Anmelder tun, um die europäische Phase einzuleiten? I. Allgemeines III. Einreichung anderer Unterlagen
Welche Gebühren muss der Anmelder an das EPA entrichten? Nucleotid- und Aminosäuresequenzen (Formblatt 1200, Feld 9) Nationale Grundgebühr

Welche Gebühren muss der Anmelder an das EPA entrichten?



Zahlung der nationalen Gebühr


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Die nationale Gebühr setzt sich aus einer der europäischen Anmeldegebühr entsprechenden nationalen Grundgebühr und den Benennungsgebühren zusammen. Die nationale Grundgebühr ermäßigt sich, wenn das Formblatt 1200 online eingereicht wird.

Art. 158 (2) EPÜ

R. 106 EPÜ

Art. 2 (1), (3) GebO