Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt A. Allgemeiner Überblick C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT
Wie und wo kann man beim EPA als Anmeldeamt einreichen? Wo kann eine internationale Anmeldung eingereicht werden? Unmittelbare Einreichung oder Einreichung auf dem Postweg

Wie und wo kann man beim EPA als Anmeldeamt einreichen?


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Eine internationale Anmeldung muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Sie kann bei den Annahmestellen des EPA in München, Den Haag oder Berlin eingereicht werden. Die Dienststelle Wien ist keine Annahmestelle. Die Anschriften des EPA sind Anhang IV zu entnehmen.

R. 92.4 PCT

PCT-Leitfaden der WIPO, 220

R. 104 (1) EPÜ

ABl. 2005, 41, 44



Internationale Anmeldungen müssen schriftlich, entweder auf Papier
oder in elektronischer Form, bei einer der Annahmestellen des EPA eingereicht werden (vgl. 16 ff.). Sie können unmittelbar, auf dem
Postweg, per Telefax oder online eingereicht werden. Zu den Erfordernissen für die elektronische Einreichung siehe 21 ff.