Wie und wo kann man beim EPA als Anmeldeamt einreichen?
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Eine internationale Anmeldung muss in dreifacher Ausfertigung eingereicht werden. Sie kann bei den Annahmestellen des EPA in München, Den Haag oder Berlin eingereicht werden. Die Dienststelle Wien ist keine Annahmestelle. Die Anschriften des EPA sind Anhang IV zu entnehmen.
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PCT-Leitfaden der WIPO, 220
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ABl. 2005, 41, 44
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Internationale Anmeldungen müssen schriftlich, entweder auf Papier
oder in elektronischer Form, bei einer der Annahmestellen des EPA eingereicht werden (vgl. 16 ff.). Sie können unmittelbar, auf dem
Postweg, per Telefax oder online eingereicht werden. Zu den Erfordernissen für die elektronische Einreichung siehe 21 ff.
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