Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II PCT
II. Das Verfahren vor dem EPA als ISA I. Allgemeines I. Allgemeines
Einsichtnahme in den WO-ISA Der WO-ISA Änderungen und informelle Stellungnahmen

Einsichtnahme in den WO-ISA


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Das IB und die ISA gewähren vor Ablauf von 30 Monaten nach dem Prioritätsdatum niemandem Einsicht in den WO-ISA, es sei denn, es liegt eine Einwilligung des Anmelders vor. Das EPA als Bestimmungsamt gibt den WO-ISA nach Ablauf dieser Frist zur Einsicht frei. Wird das EPA als IPEA tätig, so gilt der vom EPA als ISA erstellte WO-ISA als erster schriftlicher Bescheid nach Kapitel II und kann als Teil der Akte nach Kapitel II öffentlich zugänglich gemacht werden. Nähere Informationen enthalten 142 ff. und 155.

R. 44ter PCT

PCT-Leitfaden der WIPO, 292 E

RL/EPA E-IX, 5.8