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Die Jahresgebühren für eine anhängige Euro-PCT-Anmeldung sind an das EPA zu entrichten. Sie werden für das dritte und jedes weitere Jahr, gerechnet vom Anmeldetag an, geschuldet. Als Anmeldetag der Euro-PCT-Anmeldung gilt das der internationalen Anmeldung vom Anmeldeamt zuerkannte Anmeldedatum (vgl. 16). Eine Jahresgebühr, die innerhalb der 31-Monatsfrist für den Eintritt in die europäische Phase fällig wird, kann bis zum Ablauf dieser Frist ohne Zuschlagsgebühr entrichtet werden. Die Jahresgebühr kann noch innerhalb von 6 Monaten nach dem Fälligkeitstag, in diesem Fall also nach Ablauf der 31-Monatsfrist, wirksam entrichtet werden, sofern eine Zuschlagsgebühr von 10 % gezahlt wird.
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