Unmittelbare Einreichung oder Einreichung auf dem Postweg
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Eine Anmeldung, die beim EPA unmittelbar oder auf dem Postweg eingereicht wird, erhält den Tag der Übergabe bzw. den Tag des Eingangs bei der Annahmestelle des EPA als Einreichungstag.
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PCT-Leitfaden der WIPO, Band I/B2
ABl. 2002, 374
ABl. 2005, 41, 44
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Es wird darauf hingewiesen, dass Regel 82 PCT zur Entschuldigung von Verzögerungen bei der Postzustellung nicht für die Prioritätsfrist gilt. Daher wird empfohlen, Anmeldungen so früh wie möglich einzureichen.
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R. 82.1 PCT
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