Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt A. Allgemeiner Überblick C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT
Unmittelbare Einreichung oder Einreichung auf dem Postweg Wie und wo kann man beim EPA als Anmeldeamt einreichen? Einreichung per Telefax

Unmittelbare Einreichung oder Einreichung auf dem Postweg


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Eine Anmeldung, die beim EPA unmittelbar oder auf dem Postweg eingereicht wird, erhält den Tag der Übergabe bzw. den Tag des Eingangs bei der Annahmestelle des EPA als Einreichungstag.

PCT-Leitfaden der WIPO, Band I/B2

ABl. 2002, 374

ABl. 2005, 41, 44



Es wird darauf hingewiesen, dass Regel 82 PCT zur Entschuldigung von Verzögerungen bei der Postzustellung nicht für die Prioritätsfrist gilt. Daher wird empfohlen, Anmeldungen so früh wie möglich einzureichen.

R. 82.1 PCT