Rückerstattung der Recherchengebühr
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Kann das EPA den ISR auf eine von ihm durchgeführte frühere Recherche zu einer Anmeldung stützen, deren Priorität für die internationale Anmeldung in Anspruch genommen wird, so wird die entrichtete Recherchengebühr teilweise oder vollständig zurückerstattet, je nachdem, in welchem Umfang sich das EPA auf diese frühere Recherche stützen kann. Das bedeutet, dass die Höhe der Erstattung von den für die frühere Recherche gezahlten Gebühren abhängt. Wünscht der Anmelder, dass das EPA als ISA den ISR auf eine frühere Recherche stützt, muss er dies beantragen (Feld Nr. VII des PCT-Antragsformblatts).
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R. 4.11 a), 16.3, 41.1 PCT
ABl. 2002, 56
ABl. 2003, 631
ABl. 2005, 433, 463
PCT-Leitfaden der WIPO, 102
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Für alle vor dem 1. Juli 2005 eingereichten internationalen Anmeldungen sind die Kriterien dafür, welcher Rückerstattungssatz anzuwenden ist, der Mitteilung des Präsidenten des EPA vom 13. Dezember 2001 zu entnehmen. Für Anmeldungen, die an oder nach diesem Tag eingereicht wurden, gelten die Kriterien in der Mitteilung des Präsidenten des EPA vom 1. Juli 2005. In allen übrigen Punkten bleibt die Mitteilung vom 30. November 2003 in vollem Umfang in Kraft.
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Führt das EPA als ISA eine Recherche für eine ab 1. Januar 2004 eingereichte internationale Anmeldung durch, so wird die früher gezahlte Recherchengebühr derzeit (Stand: 1. Dezember 2005) in der in ABl. 2005, 431 angegebenen Höhe zurückerstattet.
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