Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt (Kapitel I PCT) oder ausgewähltem Amt (Kapitel II... D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II PCT ANHANG I Abkürzungsverzeichnis
VII. Teilanmeldungen VI. Veröffentlichung der Euro-PCT-Anmeldung durch das EPA  

VII.

Teilanmeldungen


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Nach dem Eintritt in die europäische Phase können für in einer Euro-PCT-Anmeldung enthaltene Gegenstände eine oder mehrere europäische Teilanmeldungen eingereicht werden. Die Teilanmeldung muss in der Sprache der früheren Euro-PCT-Anmeldung eingereicht werden, wenn diese eine Amtssprache des EPA ist; anderenfalls ist sie in der Sprache der Übersetzung (vgl. 199) der dem EPA übermittelten früheren Euro-PCT-Anmeldung einzureichen.

Art. 76 EPÜ

RL/EPA A-VII, 4.1