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Der Weg zum europäischen Patent
A. Allgemeiner Überblick
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt
C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA)
D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA)
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltem Amt
Anhänge
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PCT-EASY-Einreichung
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Die Möglichkeit einer so genannten PCT-EASY-Einreichung beim EPA als Anmeldeamt, d. h. der Einreichung einer Anmeldung in Papierform mit einem Ausdruck des Antrags und einem Datenträger, der die Antragsdaten und die Zusammenfassung umfasst, besteht nur bei Verwendung der PCT-SAFE-Software. Die PCT-EASY-Funktion dieser Software erlaubt das Erstellen des PCT-EASY-Antragsformblatts und des PCT-EASY-Datenträgers. Die epoline®-Software kann nicht für PCT-EASY-Einreichungen benutzt werden. Die Einreichung eines PCT-EASY-Datenträgers allein ohne die entsprechenden Anmeldungsunterlagen auf Papier erfüllt nicht die Erfordernisse für die Zuerkennung eines internationalen Anmeldedatums.
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