Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

D  /  E




 
Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II... C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt (Kapitel I PCT) oder ausgewähltem Amt (Kapitel II PCT)
I. Allgemeines II. Das Verfahren vor dem EPA als ISA II. Das internationale vorläufige Prüfungsverfahren vor dem EPA als IPEA

I.

Allgemeines


 

Ziel der internationalen vorläufigen Prüfung

Zweckmäßigkeit des Verfahrens nach Kapitel II PCT

Zuständigkeit des EPA als IPEA

Bestimmung durch das Anmeldeamt

Das EPA war ISA

Wahlmöglichkeit des Anmelders

Beschränkte Zuständigkeit

Wer kann beim EPA einen Antrag auf internationale vorläufige Prüfung stellen?

Wie und wo ist der Antrag auf internationale vorläufige Prüfung beim EPA einzureichen?

Wann sollte der Antrag auf internationale vorläufige Prüfung beim EPA gestellt werden?

Verlängerung der Frist für den Eintritt in die nationale Phase auf 30 Monate

Übersetzung der internationalen Anmeldung

In Niederländisch eingereichte Anmeldungen

Sprache des Antrags

Vertretung

Welche Staaten können ausgewählt werden?

Unterschrift

Gebühren

Gebührenermäßigungen

Folgen unterbliebener oder verspäteter Gebührenzahlung

Rückerstattung der Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung

Mängel im Antrag und Möglichkeiten zu ihrer Behebung