Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt (Kapitel I PCT) oder ausgewähltem Amt (Kapitel II... D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II PCT ANHANG I Abkürzungsverzeichnis
III. Einreichung anderer Unterlagen II. Was muss der Anmelder tun, um die europäische Phase einzuleiten? IV. Nachprüfung einer in der internationalen Phase gescheiterten Euro-PCT-Anmeldung durch das EPA als Bestimmungsamt
Erfindernennung Jahresgebühren Nichterfüllung des Erfordernisses der Erfindernennung

Erfindernennung


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Wurde der Erfinder bei Eintritt in die europäische Phase oder bis zum Ablauf des 31. Monats nach dem frühesten Prioritätsdatum noch nicht genannt, so fordert das EPA den Anmelder auf, die Erfindernennung innerhalb einer vom EPA bestimmten Frist einzureichen.

Art. 4 (1) v), 22 (1), 27 (2), 39 (1) b) PCT
R. 51bis.1 a) i) PCT
R. 111 (1) EPÜ
RL/EPA A-VII, 3.4