Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt A. Allgemeiner Überblick C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT
Empfangsbestätigung Einreichung anderer Schriftstücke Elektronische Einreichung

Empfangsbestätigung


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Das EPA bestätigt den Empfang internationaler Anmeldungen auf dem Formblatt 1030/1031 per Post.

ABl. 1992, 310



Auf Antrag und gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr bestätigt es den Empfang auch per Telefax.


Eine unverzügliche Empfangsbestätigung ist nur sichergestellt, wenn


·

zusammen mit der internationalen Anmeldung ein Antrag auf Empfangsbestätigung übermittelt wird,


·

der Nachweis über die Entrichtung der vorgeschriebenen Verwaltungsgebühr oder ein Abbuchungsauftrag (s. Abschnitt 2.1 Nr. 13 des Gebührenverzeichnisses) beiliegt und


·

die Adresse angegeben ist, an die die Empfangsbestätigung zugestellt werden soll.