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Der Weg zum europäischen Patent
A. Allgemeiner Überblick
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt
C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA)
D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA)
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltem Amt
Anhänge
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Empfangsbestätigung
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Das EPA bestätigt den Empfang internationaler Anmeldungen auf dem Formblatt 1030/1031 per Post.
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ABl. 1992, 310
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Auf Antrag und gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr bestätigt es den Empfang auch per Telefax.
Eine unverzügliche Empfangsbestätigung ist nur sichergestellt, wenn
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zusammen mit der internationalen Anmeldung ein Antrag auf Empfangsbestätigung übermittelt wird,
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der Nachweis über die Entrichtung der vorgeschriebenen Verwaltungsgebühr oder ein Abbuchungsauftrag (s. Abschnitt 2.1 Nr. 13 des Gebührenverzeichnisses) beiliegt und
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die Adresse angegeben ist, an die die Empfangsbestätigung zugestellt werden soll.
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