Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt (Kapitel I PCT) oder ausgewähltem Amt (Kapitel II... D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II PCT ANHANG I Abkürzungsverzeichnis
III. Einreichung anderer Unterlagen II. Was muss der Anmelder tun, um die europäische Phase einzuleiten? IV. Nachprüfung einer in der internationalen Phase gescheiterten Euro-PCT-Anmeldung durch das EPA als Bestimmungsamt
Nichterfüllung des Erfordernisses der Einreichung einer Übersetzung oder Erklärung Einreichung einer Übersetzung oder einer entsprechenden Erklärung  

Nichterfüllung des Erfordernisses der Einreichung einer Übersetzung oder Erklärung


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Die Nichteinreichung der erforderlichen Übersetzung oder Erklärung führt zum Verlust des Prioritätsrechts für die Euro-PCT-Anmeldung. Der einzige Rechtsbehelf dagegen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

Art. 122 EPÜ