Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt A. Allgemeiner Überblick C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT
Der PCT-Antrag Teilanmeldungen Wer kann beim EPA als Anmeldeamt einreichen?

Der PCT-Antrag


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Für die Einreichung einer internationalen Anmeldung muss das Formblatt für den PCT-Antrag (PCT/RO/101) oder ein diesem Formblatt entsprechender Computerausdruck verwendet werden. Vor dem Ausfüllen sollte der Anmelder das Formblatt und das zugehörige Merkblatt sorgfältig lesen. Zur elektronischen Einreichung siehe 21 ff.

Art. 3, 4, 11 (1) iii) PCT
R. 3, 4 PCT
PCT-Leitfaden der WIPO, 56 - 112



Das PCT-Antragsformblatt und das Merkblatt sind in Anhang V enthalten und beim EPA, beim IB und bei den nationalen Patentämtern kostenlos erhältlich.


Neuauflagen des Formblatts veröffentlicht das IB sowohl im PCT-Newsletter als auch im PCT-Leitfaden der WIPO (http://www.wipo.int/pct/en/forms/index.htm).