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Der Weg zum europäischen Patent
A. Allgemeiner Überblick
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt
C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA)
D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA)
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltem Amt
Anhänge
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Der PCT-Antrag
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Für die Einreichung einer internationalen Anmeldung muss das Formblatt für den PCT-Antrag (PCT/RO/101) oder ein diesem Formblatt entsprechender Computerausdruck verwendet werden. Vor dem Ausfüllen sollte der Anmelder das Formblatt und das zugehörige Merkblatt sorgfältig lesen. Zur elektronischen Einreichung siehe 21 ff.
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Art. 3, 4, 11 (1) iii) PCT
R. 3, 4 PCT
PCT-Leitfaden der WIPO, 56 - 112
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Das PCT-Antragsformblatt und das Merkblatt sind in Anhang V enthalten und beim EPA, beim IB und bei den nationalen Patentämtern kostenlos erhältlich.
Neuauflagen des Formblatts veröffentlicht das IB sowohl im PCT-Newsletter als auch im PCT-Leitfaden der WIPO (http://www.wipo.int/pct/en/forms/index.htm).
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