Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

D  /  E




 
Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
A. Allgemeiner Überblick   B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt
Die Rolle des EPA in der internationalen Phase Verhältnis PCT - EPÜ Euro-PCT-Anmeldung

Die Rolle des EPA in der internationalen Phase


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Für internationale Anmeldungen nach dem PCT kann das EPA als

Art. 1 - 49 PCT
Art. 150 - 158 EPÜ
RL/EPA A-VII und

E-IX, 1 ff.



·

Anmeldeamt (RO) (vgl. 10 ff.),


·

Internationale Recherchenbehörde (ISA) (vgl. 64 ff.) und


·

mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) (vgl. 101 ff.)


tätig werden.


Vor Ablauf der internationalen Phase dürfen diese Anmeldungen von Bestimmungsämtern und ausgewählten Ämtern nicht bearbeitet oder geprüft werden. Dieses Verbot kann jedoch auf ausdrücklichen Antrag des Anmelders aufgehoben werden (vgl. 166).

Art. 23 PCT

Art. 40 PCT

PCT-Leitfaden der WIPO, 16