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Der Weg zum europäischen Patent
A. Allgemeiner Überblick
B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt
C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA)
D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA)
E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt oder ausgewähltem Amt
Anhänge
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Die Rolle des EPA in der internationalen Phase
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Internationale Recherchenbehörde (ISA) (vgl. 64 ff.) und
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mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) (vgl. 101 ff.)
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Vor Ablauf der internationalen Phase dürfen diese Anmeldungen von Bestimmungsämtern und ausgewählten Ämtern nicht bearbeitet oder geprüft werden. Dieses Verbot kann jedoch auf ausdrücklichen Antrag des Anmelders aufgehoben werden (vgl. 166).
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Art. 23 PCT
Art. 40 PCT
PCT-Leitfaden der WIPO, 16
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