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Für alle ab 1. Januar 2004 eingereichten Anmeldungen erstellt das EPA als ISA nicht nur einen internationalen Recherchenbericht (ISR), sondern auch einen schriftlichen Bescheid der Internationalen Recherchenbehörde (WO-ISA). Mit dem WO-ISA erhält der Anmelder einen vorläufigen, nicht bindenden schriftlichen Bescheid darüber, ob die beanspruchte Erfindung als neu, auf erfinderischer Tätigkeit beruhend und gewerblich anwendbar anzusehen ist. Inhaltlich ist der WO-ISA als eine dem ersten schriftlichen Bescheid nach Kapitel II PCT vergleichbare Stellungnahme gedacht. Sonstige Erfordernisse wie Form, Inhalt oder Klarheit werden nur dann berücksichtigt, wenn sie sich auf die Beurteilung der Neuheit, der erfinderischen Tätigkeit und/oder der gewerblichen Anwendbarkeit auswirken.
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