Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT B. Das EPA als PCT-Anmeldeamt D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II PCT
II. Das Verfahren vor dem EPA als ISA I. Allgemeines I. Allgemeines
Erstellung des ISR und des WO-ISA Allgemeines Der ISR

Erstellung des ISR und des WO-ISA


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Für alle ab 1. Januar 2004 eingereichten Anmeldungen erstellt das EPA als ISA nicht nur einen internationalen Recherchenbericht (ISR), sondern auch einen schriftlichen Bescheid der Internationalen Recherchenbehörde (WO-ISA). Mit dem WO-ISA erhält der Anmelder einen vorläufigen, nicht bindenden schriftlichen Bescheid darüber, ob die beanspruchte Erfindung als neu, auf erfinderischer Tätigkeit beruhend und gewerblich anwendbar anzusehen ist. Inhaltlich ist der WO-ISA als eine dem ersten schriftlichen Bescheid nach Kapitel II PCT vergleichbare Stellungnahme gedacht. Sonstige Erfordernisse wie Form, Inhalt oder Klarheit werden nur dann berücksichtigt, wenn sie sich auf die Beurteilung der Neuheit, der erfinderischen Tätigkeit und/oder der gewerblichen Anwendbarkeit auswirken.

R. 43bis, 44 PCT