Leitfaden für Anmelder - 2. Teil
Der Weg zum europäischen Patent
 


 

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Leitfaden für Anmelder - 2. Teil    
D. Das EPA als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) Kapitel II... C. Das EPA als Internationale Recherchenbehörde (ISA) Kapitel I PCT E. Das Euro-PCT-Verfahren vor dem EPA als Bestimmungsamt (Kapitel I PCT) oder ausgewähltem Amt (Kapitel II PCT)
II. Das internationale vorläufige Prüfungsverfahren vor dem EPA als IPEA I. Allgemeines I. Allgemeines

II.

Das internationale vorläufige Prüfungsverfahren vor dem EPA als IPEA


 

Der internationalen vorläufigen Prüfung zu Grunde zu legende Unterlagen - Änderungen

Der weitere Ablauf des Verfahrens - erster schriftlicher Bescheid

Erster Fall: Das EPA war ISA und hat keine Einwände erhoben

Zweiter Fall: Das EPA war ISA und hat Einwände erhoben

Dritter Fall: Das EPA war nicht ISA und erhebt als IPEA keine Einwände

Vierter Fall: Das EPA war nicht ISA und erhebt als IPEA Einwände

Frist für die Stellungnahme zum schriftlichen Bescheid

Keine Durchführung der vorläufigen Prüfung

Kontakte zwischen Anmelder und EPA während des Verfahrens

Rationalisiertes Verfahren

Nucleotid- und Aminosäuresequenzen

Einheitlichkeit der Erfindung

Was ist nach Erhalt des IPRP nach Kapitel II zu tun?

Vertraulichkeit der internationalen vorläufigen Prüfung