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75
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Die an das EPA als ISA zu entrichtende Recherchengebühr ermäßigt sich um 75 %, wenn es sich bei dem Anmelder oder, im Fall von mehreren Anmeldern, bei jedem Anmelder um eine natürliche Person mit Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in einem Staat handelt, der nicht Vertragsstaat des EPÜ ist und die im PCT-Gebührenverzeichnis im Anhang zur PCT-Ausführungsordnung festgelegten Erfordernisse für die Ermäßigung der internationalen Anmeldegebühr und der Bearbeitungsgebühr erfüllt. Eine Liste der Staaten, die diese Erfordernisse erfüllen, ist im Internet veröffentlicht (http://www.wipo.int/pct/en/fees/fee_reduction.pdf). Das Erfordernis, dass alle Anmelder natürliche Personen mit Staatsangehörigkeit und Wohnsitz in einem nicht dem EPÜ angehörenden Staat sein müssen, schränkt die Zahl der in Frage kommenden Fälle stärker ein als das im PCT vorgesehene System für die Ermäßigung der internationalen Anmeldegebühr (vgl. 59) und der Bearbeitungsgebühr (vgl. 132).
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