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Vertragsstaat
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Portugal
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1 Bestellung eines zugelassenen
Inlandsvertreters erforderlich?
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Ja
Art. 10(2) PatG
Art. 1, 2 RVO
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2 Frist zur Einreichung der
Übersetzung
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3 Monate nach Bekanntmachung des Hinweises
auf die Patenterteilung bzw. die Entscheidung über die Aufrechterhaltung des
Patents in geänderter Fassung im Europäischen Patentblatt
Art. 76(1) PatG
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3 a) Besondere Gebühr vorgesehen? b)
Fälligkeit
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a) Anmeldegebühr 61,98 EUR (wenn die
Priorität einer portugiesischen Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung
beansprucht wurde oder eine Übersetzung der Ansprüche für den vorläufigen
Schutz bei INPI eingereicht wurde);
Anmeldegebühr 61,98 EUR + nationale
Validierungsgebühr 51,65 EUR = 113.63 EUR (wenn keine Priorität einer
portugiesischen Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung beansprucht wurde oder
keine Übersetzung der Ansprüche für den vorläufigen Schutz bei INPI
eingereicht wurde)
b) innerhalb der Frist gemäß Spalte 2; der
Hinweis auf die Einreichung der Übersetzung wird erst nach Entrichtung der
Gebühr veröffentlicht.
Art. 76(2), 78(2) PatG
GebV
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4 Sprache(n), in der (denen) die
Übersetzung eingereicht werden muß
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Portugiesisch
Art. 75 PatG
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5 Formblatt vorgeschrieben?
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Ja
INPI Form PAT/MOD-6
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6 Anzahl der einzureichenden
Ausfertigungen
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2
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7 Werden Unterlagen angenommen, die
den Formerfordernissen nach Regel 32 u. 35(3)-(14) EPÜ entsprechen?
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Ja
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8 Art und Weise in der die Übersetzung
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird
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Hinweis auf die Einreichung der Übersetzung
im portugiesischen Patentblatt
Eintragung im Patentregister
Einsichtnahme in Lesesaal
Kopien möglich
Art. 78(1), 79(2) PatG
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9 Berichtigung der Übersetzung
zulässig?
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Ja
Art. 81(1) PatG
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10 Besondere Gebühr für die
Berichtigung vorgesehen?
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Ja (10,33 EUR)
GebV
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11 Besonderheiten
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Hat der Patentinhaber keinen Sitz oder
Wohnsitz in Portugal, muß die Übersetzung von einem bei INPI zugelassenen
Vertreter angefertigt sein.
Mit der Übersetzung sind Zeichnungen der EP
Patentschrift in Kopie einzureichen, selbst wenn diese keinen zu
übersetzenden Text enthalten.
Art. 77, 76(3) PatG
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