EPO logo Nationales Recht zum EPÜ
IV. Einreichung von Übersetzungen der Patentschrift nach Artikel 65 EPÜ
DVD start =>EPO Gesetzestexte => Nationales Recht => Kapitel IV
D/ E /F
Introduction Abbreviations National legal bases Filing of European patent applications pursuant to Article 75, paragraphs 1(b) and 2, EPC Rights conferred by a European patent application after publication pursuant to Article 93 EPC (Article 67 EPC) Filing of translations of the claims pursuant to Article 67(3) EPC Filing of translations of the patent specification under Article 65 EPC Authentic text of a European patent application or European patent (Article 70 EPC) Payment of renewal fees for European patents Conversion of European patent applications or patents into national patent applications or patents Payment of fees Registering a transfer, licences and other rights in respect of a European patent in the national patent register Miscellaneous

 

Vertragsstaaten

Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Island
Italien
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Monaco
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Schweiz
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Türkei
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Zypern

Erstreckungsstaaten

Albanien
Bosnien und Herzegowina
Kroatien
Lettland
Litauen
Ehem. jugosl.
Republik
Mazedonien

Rumänien
Serbien und Montenegro
Slowenien


Nationale Rechtsgrundlagen

Einreichung europäischer Patentanmeldungen

Rechte aus der europäischen Patentanmeldung nach Veröffentlichung

Einreichung von Übersetzungen der Patentansprüche

Einreichung von Übersetzungen der Patentschrift

Verbindliche Fassung einer europäischen Patentanmeldung

Zahlung von Jahresgebühren

Umwandlung europäischer Patentanmeldungen

Zahlung von Gebühren

Eintragung von Rechten in das nationale Patentregister

Verschiedenes

 

Vertragsstaat
Estland

Vertragsstaat

Estland

1 Bestellung eines zugelassenen Inlandsvertreters erforderlich?

Nein, aber empfohlen (siehe auch Spalte 11)

§ 15 DurchfG

§ 26 Erl. Nr. 46

2 Frist zur Einreichung der Übersetzung

3 Monate nach Bekanntmachung des Hinweises auf die Patenterteilung bzw. die Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Patents in geänderter Fassung im Europäischen Patentblatt

Fristverlängerung möglich (siehe Spalte 11)

§ 7(1) und (2) DurchfG

§ 13(2) DurchfG

3 a) Besondere Gebühr vorgesehen? b) Fälligkeit

a) 700 EEK

b) innerhalb der Frist gemäß Spalte 2

§ 7(1) DurchfG

§ 144 (2)(1) GebG

4 Sprache(n), in der (denen) die Übersetzung eingereicht werden muß

Estnisch

§§ 7(1), 13(2) DurchfG

5 Formblatt vorgeschrieben?

Nein

(siehe auch Spalte 11)

6 Anzahl der einzureichenden Ausfertigungen

2 (1)

(zwei Ausfertigungen auf Papier bzw. eine auf Diskette oder CD-R; PDF-Format)

§§ 7(1), 13(2) DurchfG

§ 27(4) Erl. Nr. 46

7 Werden Unterlagen angenommen, die den Formerfordernissen nach Regel 32 u. 35(3)-(14) EPÜ entsprechen?

Ja

8 Art und Weise in der die Übersetzung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird

Hinweis in “Eesti Patendileht” (Amtsblatt)

Einsichtnahme im estnischen Patentamt und in der Patentbibliothek

Kopien möglich

§ 30 Erl. Nr. 46

9 Berichtigung der Übersetzung zulässig?

Ja

§ 9(1) DurchfG

10 Besondere Gebühr für die Berichtigung vorgesehen?

700 EEK

§ 144(2)(1) GebG

11 Besonderheiten

Der Übersetzung sind ein Antrag auf Veröffentlichung und der Nachweis über die Zahlung der Gebühr beizufügen.

Im Antrag sind nachstehende Daten anzugeben:

- Nummer des europäischen Patents;

- Tag der europäischen Anmeldung;

- Erfindungsbezeichnung;

- Name und Anschrift des Anmelders;

- ggf. Name und Zustellanschrift des Vertreters.

Das Amt akzeptiert als Vertreter nur einen etwaigen gemeinsamen Inlandsvertreter oder einen estnischen Patentanwalt, der im staatlichen Register der Patentanwälte mit einer Spezialisierung auf den Rechtsschutz von Erfindungen und Topographien integrierter Schaltkreise eingetragen ist.

Entspricht die Übersetzung nicht den Erfordernissen, so ist ein estnischer Patentanwalt mit der Einreichung von Berichtigungen zu beauftragen.

Die Frist von 3 Monaten für die Einreichung der Übersetzung kann gegen Zahlung einer Zuschlagsgebühr (500 EEK) um 2 Monate verlängert werden.

§ 7(1) DurchfG

§ 144(2)(2) GebG

§ 26 Erl. Nr. 46

 


EPO Home Page | Recent updates| Request info | Send comments | Index
Patent information on the Internet


Copyright © 1996-2004 European Patent Office . All Rights Reserved.
Version: NatLaw-july 2004
e-mail: EPO Mail Distribution