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Vertragsstaat
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Belgien
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1 Bestellung eines zugelassenen
Inlandsvertreters erforderlich?
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siehe Tabelle III.B, Spalte 1
Art. 55, 57, 58, 60 PatG
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2 Frist zur Einreichung der
Übersetzung
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3 Monate nach Bekanntmachung des Hinweises
auf die Patenterteilung bzw. die Entscheidung über die Aufrechterhaltung des
Patents in geänderter Fassung im Europäischen Patentblatt
Art. 5(1) Ges. v. 8.7.77
(siehe auch Spalte 11)
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3 a) Besondere Gebühr vorgesehen? b)
Fälligkeit
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Nein
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4 Sprache(n), in der (denen) die
Übersetzung eingereicht werden muß
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Französisch, Niederländisch oder Deutsch
(betreffend Deutsch siehe jedoch ABl. EPA
1999, 320)
Art. 5(1) Ges. v. 8.7.77
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5 Formblatt vorgeschrieben?
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Nein
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6 Anzahl der einzureichenden
Ausfertigungen
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1
Art. 6(3) Kgl. Erl. v. 27.2.81
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7 Werden Unterlagen angenommen, die
den Formerfordernissen nach Regel 32 u. 35(3)-(14) EPÜ entsprechen?
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Ja
Art. 6(2) Kgl. Erl. v. 27.2.81
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8 Art und Weise in der die Übersetzung
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird
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Einsichtnahme im Lesesaal
Kopien möglich
Art. 5(3) Ges. v. 8.7.77
Art. 5 Kgl. Erl. v. 27.2.81
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9 Berichtigung der Übersetzung
zulässig?
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Ja (Schreibfehler)
Art. 7 Kgl. Erl. v. 27.2.81
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10 Besondere Gebühr für die
Berichtigung vorgesehen?
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Nein
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11 Besonderheiten
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Die Übersetzung muß den Namen des
Patentinhabers, die EP-Veröffentlichungsnummer und eine Übersetzung der
Bezeichnung der Erfindung enthalten.
Mit der Übersetzung sind Zeichnungen der
EP-Patentschrift in Kopie einzureichen. Die Qualität der Kopie muß eine
unmittelbare Vervielfältigung nach Regel 35(3) EPÜ ermöglichen.
Wird die Übersetzung vor der Bekanntmachung
des Hinweises auf die Patenterteilung bzw. die Entscheidung über den
Einspruch im Europäischen Patentblatt (siehe Spalte 2) eingereicht, muß das
Datum und die Nummer des Patentblatts mit dieser Bekanntmachung angegeben
werden.
Wird der Hinweis auf die Patenterteilung
bzw. die Entscheidung über den Einspruch verschoben oder aufgehoben, ist das
OPRI hiervon umgehend zu unterrichten; das neue Datum der Bekanntmachung und
die Nummer des Europäischen Patentblatts sind baldmöglichst mitzuteilen.
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